Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten nur unsere nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

II. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß Paragraf 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

III. Preise und Zahlung

Die Preise sind freibleibend und gelten ab Lager Lehnert Handel & Tiefbau GmbH, zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von uns genannte Konto zu erfolgen. Es gelten die in der Auftragsverarbeitung vereinbarten individuellen Zahlungsbedingungen.

IV. Lieferzeit

Der Verkauf der Ware erfolgt durch Abholung durch den Besteller am Lager Nobitz. Lieferfristen sind besonders zu vereinbaren. Ist eine Lieferfrist vereinbart, beginnt sie mit dem Datum des Vertragsabschlusses, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen. Treten auf unserer Seite oder bei unseren Vorlieferanten Hindernisse außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten auf, z.B. höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus- und Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung von Materialien usw., die die rechtzeitige Lieferung ohne unser Verschulden verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Lieferzeit angemessen hinauszuschieben oder die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Ansprüche wie z.B. Schadenersatz sind ausgeschlossen. Zu Teillieferungen sind wir stets befugt.

V. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs veräußern, verarbeiten, verbinden oder vermischen. Er darf sie nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen und muss Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich anzeigen. Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderung erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen. In diesem Fall sind wir berechtigt, auch ohne Rücktritt vom Vertrag, die Vorbehaltsware in Besitz zurück zu nehmen. Alle daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Auf Verlangen ist der Besteller ferner verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwert.

VI. Haftung für Mängel der Lieferung/Gewährleistung

Beanstandungen über Menge und Güte der gelieferten Ware sind unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich mit einer Ausschlussfrist von 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware schriftlich zu erheben und können nur insoweit berücksichtigt werden, als sich die Ware im Zustand der Anlieferung befindet. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung (Dichtungen, Manschetten und dgl.) fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von uns vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Kosten aufgehoben. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung – spätestens vor Ablauf eines halben Jahres seit Lieferung – schriftlich geltend zu machen. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt. Rücksendungen gelieferter Waren dürfen nur nach unserem vorliegenden schriftlichen Einverständnis vorgenommen werden. Die Anlieferung muss frei erfolgen. Bei unfreien Sendungen kann die Annahme verweigert werden. Die Zahlungsverpflichtung des Käufers wird nicht berührt. Mängelrügen oder andere Gründe berechtigen nicht dazu, Rechnungsbeträge zurückzuhalten. Für Ware, die im Gebrauch gewesen ist, gilt unsere Gewährleistungsvereinbarung mit dem Vorlieferant. Wird eine Beanstandung anerkannt, behalten wir uns vor, für die zurückgegebene Ware Ersatz oder Gutschrift zu leisten.

VII. Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages, der auch durch stillschweigende Einlassung vollzogen wird, berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

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